Die Bilanzierung von Mehrkomponentenverträgen nach IFRS gilt insbesondere für Softwareverträge als faktische Regelungslücke. In der Praxis ist daher eine Lückenschließung durch US-amerikanische Regelungen zu beobachten. Jan Fürwentsches würdigt die geltenden IFRS-Normen als inkonsistent und unzureichend konkretisiert. Die Lückenschließung durch US-amerikanische Regelungen wird für in Deutschland geschlossene Mehrkomponentenverträge unter Rückgriff auf die einschlägige Zivilrechtsprechung konkretisiert; eine so vorgenommene Lückenschließung wird als grundsätzlich zulässig gewürdigt.
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